WAFFENKAMMER & EINLAGERUNG
Sichere Aufbewahrung, Einlagerung und Beratung im Erbfall
AUFBEWAHRUNG
Waffen und Munition müssen gesetzeskonform aufbewahrt werden. Je nach Anzahl der Lang- und Kurzwaffen schreibt das Waffengesetz einen Tresor oder Waffenschrank mit einer bestimmten Sicherheitsstufe vor – bei größeren Beständen sind entsprechend höhere Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Munition ist grundsätzlich getrennt von den Waffen zu lagern.
Wir beraten Sie gerne, welcher Waffenschrank zu Ihrem Bestand passt, und führen passendes Zubehör zur sicheren Aufbewahrung in unserem Sortiment.
EINLAGERUNG
Nicht immer ist die eigene Aufbewahrung praktikabel – etwa während eines Umzugs, einer längeren Abwesenheit oder solange ein Erlaubnisverfahren noch läuft. Für diese Fälle bieten wir Ihnen die sichere Einlagerung Ihrer Waffen in unserer geprüften Waffenkammer an.
So bleiben Ihre Waffen jederzeit gesetzeskonform verwahrt.
Sprechen Sie uns einfach auf die Konditionen und die Dauer der Einlagerung an.
ERBFALL
Wird eine erlaubnispflichtige Waffe vererbt, ergeben sich für die Erbin oder den Erben besondere Pflichten aus dem Waffengesetz. Der Besitz ist der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen, und innerhalb eines Monats muss in der Regel entschieden werden, wie mit der Waffe weiter verfahren wird – etwa durch Beantragung einer eigenen Waffenbesitzkarte, den Verkauf an einen Fachhändler oder die dauerhafte Unbrauchbarmachung.
Wir unterstützen Sie in dieser oft herausfordernden Situation: mit einer fachkundigen Beratung zu Ihren Möglichkeiten, einer sicheren Zwischenlagerung während des Verfahrens sowie einer fairen Bewertung und dem Ankauf geerbter Waffen.
Bitte beachten Sie: Dies sind allgemeine Informationen, die eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen – Fristen und Vorgaben können sich ändern und im Einzelfall abweichen.
FRAGEN ZU AUFBEWAHRUNG ODER ERBFALL?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich zu Aufbewahrung, Einlagerung und allen Fragen rund um den Erbfall.
